Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgen für Klarheit und Transparenz in der Zusammenarbeit. Hier finden Sie die aktuelle Fassung zum Nachlesen oder Herunterladen.
Stand April 2025
I. Allgemeines – Geltungsbereich
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“) für die Erbringung von Dienstleistungen, jedoch nur, wenn der Kunde als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB in Geschäftsbeziehung mit uns tritt oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Unsere AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
- Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
II. Angebote, Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftrag durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, diesen innerhalb von 4 Wochen ab dem Ende der Kalenderwoche seiner Absendung durch den Kunden anzunehmen. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande oder wenn wir die Dienstleistung erbringen.
- Maßgeblich für die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist der in Textform (z.B. durch jeweils per E-Mail ausgetauschten Auftrag und Auftragsbestätigung) geschlossene Dienstleistungsvertrag, einschließlich dieser AGB. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein in Textform geschlossener Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Textform (z.B. per E-Mail) maßgebend.
- An Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und unsere Urheberrechte vor. Solche Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, wir haben vor ihrer Weitergabe ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind, ganz gleich, ob diese in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen. Der Kunde hat auf unser Verlangen im vorstehenden Absatz bezeichnete Unterlagen vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit uns nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
III. Preise, Abrechnung, Zahlungsbedingungen, Erfüllungsort
- Sofern bei Vertragsschluss mit dem Kunden die Geltung unserer Preisliste vereinbart wird, gelten die hiernach jeweils einschlägigen Preise, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Anderenfalls gelten die abweichend vereinbarten Preise, ebenfalls zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung unserer Leistungen monatlich.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Geldforderungen 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Mit Ablauf der in der Auftragsbestätigung bestimmten, anderenfalls der vorstehenden Zahlungsfrist, kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
- Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Unser Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch unser Anspruch gegenüber Kaufleuten, kaufmännische Fälligkeitszinsen zu verlangen, § 353 HGB.
- Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Parteien ist 61440 Oberursel, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort für eine bestimmte Leistungspflicht vereinbart ist.
IV. Haftung
- Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
- Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Die sich aus vorstehender Ziff. 2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Wegen einer Pflichtverletzung kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten für den Rücktritt und die Kündigung die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
V. Höhere Gewalt
- „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das/der eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass: (a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.
- Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Partei betreffen, sie würden die Voraussetzungen unter Absatz 1 lit. (a) und lit. (b) nach Absatz 1 dieser Klausel erfüllen: (i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, AngriM, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; (iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; (iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Epidemie, Pandemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
- Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung die andere Partei erreicht. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Vertragserfüllung durch die betroMene Partei verhindert. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien dasjenige, was sie kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage überschreitet.
VI. Verjährung
Ansprüche des Kunden, die auf einer Pflichtverletzung im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages beruhen, verjähren einheitlich in einem Jahr nach Beendigung des Auftrages. Der Auftrag gilt spätestens mit der Übersendung der letzten Rechnung als beendet. Für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Schäden, die unter das Produkthaftungsgesetz fallen und Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.
VII. Rechtswahl, Gerichtsstand
- Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 61440 Oberursel. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, den Kunden am Erfüllungsort gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.